BKW Pensionskasse
PK BKW F Eintritt V 4928x3280 Web

Eintritt

Mit dem Wechsel Ihres Arbeitgebers wechseln Sie in der Regel auch Ihre Pensionskasse. Ihre Vorsorgegelder überweisen Sie dann der neuen Vorsorgeeinrichtung.

Voraussetzungen für eine Aufnahme

  • Sie sind älter als 17 und jünger als 65 Jahre alt.
  • Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als drei Monate.
  • Ihr Jahreslohn liegt über der Eintrittsschwelle. Diese liegt bei 75 Prozent der maximalen AHV-Rente. 
  • Sie sind nicht bereits über eine andere Haupt-Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder hauptberuflich Selbständigerwerbend.

Vorgehen beim Arbeitgeberwechsel

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel sind Sie verpflichtet, sämtliche Vorsorgegelder in die neue Pensionskasse einzubringen. 
  • Geben Sie Ihrem alten Arbeitgeber die Zahlungsinformationen der Pensionskasse BKW weiter, wenn möglich noch vor Stellenantritt. 
  • Ihre Vorsorgegelder werden von der ehemaligen Pensionskasse direkt an die Pensionskasse BKW überwiesen. 

Versicherte Beiträge

  • Der versicherte Jahreslohn entspricht dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsbetrags.
  • Nicht versichert sind Familien- und Kinderzulagen sowie Lohnanteile, die Teilzeitbeschäftigte bei anderen Arbeitgebern beziehen.

Detaillierte Informationen zum Eintritt in die Pensionskasse BKW finden Sie im PDF.