Eintritt
Mit dem Wechsel Ihres Arbeitgebers wechseln Sie in der Regel auch Ihre Pensionskasse. Ihre Vorsorgegelder überweisen Sie dann der neuen Vorsorgeeinrichtung.
Voraussetzungen für eine Aufnahme
- Sie sind älter als 17 und jünger als 65 Jahre alt.
- Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als drei Monate.
- Ihr Jahreslohn liegt über der Eintrittsschwelle. Diese liegt bei 75 Prozent der maximalen AHV-Rente.
- Sie sind nicht bereits über eine andere Haupt-Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder hauptberuflich Selbständigerwerbend.
Vorgehen beim Arbeitgeberwechsel
- Bei einem Arbeitgeberwechsel sind Sie verpflichtet, sämtliche Vorsorgegelder in die neue Pensionskasse einzubringen.
- Geben Sie Ihrem alten Arbeitgeber die Zahlungsinformationen der Pensionskasse BKW weiter, wenn möglich noch vor Stellenantritt.
- Ihre Vorsorgegelder werden von der ehemaligen Pensionskasse direkt an die Pensionskasse BKW überwiesen.
Versicherte Beiträge
- Der versicherte Jahreslohn entspricht dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsbetrags.
- Nicht versichert sind Familien- und Kinderzulagen sowie Lohnanteile, die Teilzeitbeschäftigte bei anderen Arbeitgebern beziehen.
Detaillierte Informationen zum Eintritt in die Pensionskasse BKW finden Sie im PDF.