BKW Pensionskasse
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Lohnänderung

Änderungen bei Lohn und Beschäftigungsgrad haben einen Einfluss auf die Leistungen und Beiträge der Pensionskasse. Entstehen dadurch Vorsorgelücken, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, diese zu schliessen.

Änderungen bei Lohn und Beschäftigungsgrad  

Massgebend für den versicherten Lohn bei der Pensionskasse ist Ihr AHV-plfichtiger Jahreslohn. Änderungen bei Lohn und Beschäftigungsgrad haben somit einen Einfluss auf Ihre Altersleistungen, auf die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität sowie auf die Spar- und Risikobeiträge. Sie werden alle in Prozent zum versicherten Lohn bemessen.

Bei den Altersleistungen spielt der Faktor Zeit eine zentrale Rolle (Zeitraum der Beitragszahlung und der Verzinsung). Je älter die versicherte Person ist, desto geringer ist die Auswirkung einer Änderung von Lohn oder Beschäftigungsgrad, da der neue Lohn nur noch eine begrenzte Zeit Gültigkeit hat.

Versicherte ab 58 Jahren können ihren versicherten Lohn bei einer Lohnsenkung unverändert belassen. Voraussetzung ist, dass die Verminderung des massgebenden Bruttolohnes höchstens 40 Prozent beträgt. Der Arbeitgeber muss mit dieser Besitzstandswahrung einverstanden sein.

Altersleistungen erhöhen

Folgende Möglichkeiten bestehen, um die Altersleistungen zu erhöhen:

  • Freiwillige Einkäufe leisten - dafür benötigen wir die nachstehende Erklärung
  • Falls nicht schon geschehen: Wechsel in einen höheren Sparplan (Plus oder Top)
  • Rückzahlungen von Vorbezügen aus Scheidung
  • Rückzahlung von Vorbezügen für Wohneigentum (WEF)

Detaillierte Informationen zur Lohnänderung finden Sie im PDF.