BKW Pensionskasse
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Unbezahlter Urlaub

Ein unbezahlter Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Risiken Tod und Invalidität bleibt während dieser Zeit bestehen.

Dauer

  • Bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu einem Monat wird der Vorsorgeschutz in der Pensionskasse unverändert weitergeführt. Die Spar- und die Risikobeiträge werden wie gewohnt von Arbeitgeber und versicherter Person entrichtet.
  • Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, werden die Risiken Invalidität und Tod weiterversichert. Das Alterssparen setzt während dieser Zeit aus.
  • Die Risikobeiträge werden auf den Tag genau berechnet.

Beispiel:

Bei einem unbezahlten Urlaub vom 3. Mai bis zum 25. Juni werden die gesamten Risikobeiträge in derselben Zeitspanne (53 Tage) der versicherten Person belastet.

  • Die Weiterversicherung während einem unbezahlten Urlaub kann höchstens während zwei Jahren geführt werden.

 Beiträge

  • Die Risikobeiträge betragen gesamthaft 2.4 Prozent  des versicherten Lohns (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge).

Berechnung:

Versicherter Lohn: 50'000 Franken

Risikobeiträge pro Jahr: 1'200 Franken (2.4% von 50'000)

Belastete Risikobeiträge für einen unbezahlten Urlaub von 53 Tagen: 176.65 Franken

(1'200 : 360 x 53 = 176.65 - Ein Versicherungsjahr wird immer mit 360 Tage berechnet)

 Vorsorgelücken

  • Das vorhandene Sparkapital wird während des unbezahlten Urlaubs mit dem Zinssatz der PK BKW verzinst.
  • Da das Alterssparen während dieser Zeit aussetzt, entstehen Vorsorgelücken. Diese können teilwiese oder vollständig mit freiwilligen Einkäufen geschlossen werden.

Detailliertere Informationen über einen freiwilligen Einkauf finden Sie hier oder im Vorsorge- und Organisationsreglement Art. 10

Diese Informationen zum Thema Unbezahlter Urlaub können Sie mit nachstehendem Link herunterladen.