Unbezahlter Urlaub
Ein unbezahlter Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Risiken Tod und Invalidität bleibt während dieser Zeit bestehen.
Dauer
- Bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu einem Monat wird der Vorsorgeschutz in der Pensionskasse unverändert weitergeführt. Die Spar- und die Risikobeiträge werden wie gewohnt von Arbeitgeber und versicherter Person entrichtet.
- Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, werden die Risiken Invalidität und Tod weiterversichert. Das Alterssparen setzt während dieser Zeit aus.
- Die Risikobeiträge werden auf den Tag genau berechnet.
Beispiel:
Bei einem unbezahlten Urlaub vom 3. Mai bis zum 25. Juni werden die gesamten Risikobeiträge in derselben Zeitspanne (53 Tage) der versicherten Person belastet.
- Die Weiterversicherung während einem unbezahlten Urlaub kann höchstens während zwei Jahren geführt werden.
Beiträge
- Die Risikobeiträge betragen gesamthaft 2.4 Prozent des versicherten Lohns (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge).
Berechnung:
Versicherter Lohn: 50'000 Franken
Risikobeiträge pro Jahr: 1'200 Franken (2.4% von 50'000)
Belastete Risikobeiträge für einen unbezahlten Urlaub von 53 Tagen: 176.65 Franken
(1'200 : 360 x 53 = 176.65 - Ein Versicherungsjahr wird immer mit 360 Tage berechnet)
Vorsorgelücken
- Das vorhandene Sparkapital wird während des unbezahlten Urlaubs mit dem Zinssatz der PK BKW verzinst.
- Da das Alterssparen während dieser Zeit aussetzt, entstehen Vorsorgelücken. Diese können teilwiese oder vollständig mit freiwilligen Einkäufen geschlossen werden.
Detailliertere Informationen über einen freiwilligen Einkauf finden Sie hier oder im Vorsorge- und Organisationsreglement Art. 10
Diese Informationen zum Thema Unbezahlter Urlaub können Sie mit nachstehendem Link herunterladen.