BKW Pensionskasse
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Weiterversicherung nach 58

Versicherte, denen der Arbeitgeber nach Vollendung des 58. Altersjahrs kündigt, können die Versicherung bei der Pensionskasse BKW (PK BKW) auf eigene Kosten weiterführen.

Voraussetzungen

  • Sie erbringen den Nachweis über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
  • Eine separate Vereinbarung zwischen Ihnen und der PK BKW hält den gewünschten versicherten Lohn sowie die Form der Weiterversicherung (mit oder ohne Sparbeiträge) fest.
  • Die Unterlagen für eine Weiterversicherung reichen Sie vor Ihrem Austritt aus der Gesellschaft bei der PK BKW ein.

 Form der Weiterversicherung

  • Sie können den versicherten Lohn selbst bestimmen. Dieser darf jedoch den letzten versicherten Lohn nicht übersteigen.
  • Sie entrichten die gesamten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Die Risikobeiträge betragen insgesamt 2.4 Prozent des versicherten Lohns, die Sparbeiträge mindestens 23.2 Prozent.
  • Sie können auswählen, ob die Altersvorsorge mit oder ohne Sparbeiträge weitergeführt werden soll. Es sind auf jeden Fall die Risikobeiträge zu entrichten.
  • Werden keine Sparbeiträge entrichtet, so wird das vorhandene Sparkapital weiterhin verzinst. Die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität auf Basis des vereinbarten versicherten Lohns bleiben bestehen.
  • Wenn Sie zu den Risikobeiträgen auch weiterhin Sparbeiträge entrichten, so äufnet sich das Sparkapital im entsprechenden Umfang der geleisteten Sparbeiträge zuzüglich Zinsen. Sie können aus den drei Sparplänen Standard, Plus oder Top auswählen.

 Ende der Weiterversicherung

  • Die Weiterversicherung endet bei Tod, Invalidität oder bei Erreichen des reglementarischen Pensionsalters.
  • Sie können die Versicherung jederzeit auf das nächste Monatsende kündigen. Die Kündigung ist schriftlich der PK BKW zuzustellen.
  • Sollten Sie in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, so endet die Weiterversicherung ab Eintritt in die neue Vorsorgeeinrichtung. Die Austrittsleistung wird in dem Umfang an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen, als sie für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen verwendet werden kann. Bleibt mindestens ein Drittel des Sparkapitals in der PK BKW, wird die Versicherung entsprechend dem verbleibenden Sparkapital weitergeführt. Der versicherte Lohn wird verhältnismässig angepasst.
  • Werden die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, wird die Weiterversicherung nach einmaliger Zahlungserinnerung nach zwei Monaten aufgehoben, sofern nicht alle ausstehenden Beiträge beglichen worden sind.

 Wichtig zu wissen

  • Hat die Weiterversicherung mehr als zwei Jahre gedauert, müssen bei Pensionierung die Altersleistungen in Rentenform bezogen werden. Ein Kapitalbezug ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Sie können jederzeit auf das nächste Monatsende eine Änderung der Weiterversicherung schriftlich vereinbaren.
  • Freiwillige Einkäufe sind weiterhin möglich, sofern Einkaufspotential gemäss Anhang 1 Vorsorge- und Organisationsreglement besteht.

Weitere Informationen zur Weiterversicherung finden Sie im Anhang 7 Vorsorge- und Organisationsreglement oder im nachstehenden PDF (Download).