Pensionierung
Das ordentliche Pensionsalter beginnt bei der BKW für alle Versicherten mit 65. Dank dem Modell der flexiblen Pensionierung ist es möglich, die Erwerbstätigkeit schon früher niederzulegen oder bis zum Alter von 70 Jahren zu arbeiten. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto tiefer fallen Ihre Altersleistungen aus.
Pension oder Kapitalbezug?
Die Altersleistungen werden grundsätzlich in Pensionsform ausgerichtet. Mit der Pensionierung stellt sich die Frage, ob Sie Ihr Sparkapital als Rente oder als einmaliges Kapital beziehen wollen. Auch eine Kombination aus Pension und Kapitalbezug ist möglich.
Vorteile einer Alterspension:
- Die Alterspension wird ab der Pensionierung bis zum Lebensende ausbezahlt.
- Das Anlagerisiko bleibt bei der Pensionskasse.
- Ehegatte sowie eingetragene Partnerin oder Partner erhalten nach dem Tod des Rentenbezügers eine Ehegattenpension.
- Sie erhalten wie vor der Pensionierung ein Monatseinkommen und müssen nicht langfristig planen.
Nachteile einer Alterspension:
- Die Alterspension ist zu 100% als Einkommen zu versteuern.
- Bei den Kapitalanlagen besteht kein Mitspracherecht bezüglich Anlagestrategie und Anlagerisiko.
- Nicht verbrauchtes Kapital kann im Todesfall nicht vererbt werden.
Kapitalbezug
Anstatt einer Alterspension können Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen. Wird das gesamte Altersguthaben bezogen, erlöschen alle Ansprüche der versicherten Person und ihrer Hinterlassenen an die PK BKW. Beantragen Sie den Kapitalbezug bis spätesten zwei Monate vor der Pensionierung schriftlich bei der PK BKW. Bei verheirateten Personen muss Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin schriftlich zustimmen.
Teilpensionierung
Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie ab 58 schrittweise in Pension gehen. Die flexible Pensionierung ist in maximal drei Schritten möglich. Bei jeder Erhöhung des Pensionierungsgrads können Sie entsprechend Kapital beziehen. Die Reduktion des Arbeitspensums und allfällige Kapitalbezüge reduzieren die künftigen Leistungen der PK PKW.
Überbrückungsleistung
Um die Einkommenslücke zwischen dem Zeitpunkt der flexiblen Pensionierung und dem Bezug der AHV-Altersrente ab dem ordentlichen Pensionsalter zu schliessen, können Sie auf freiwilliger Basis eine Überbrückungsleistung vereinbaren. Diese wird während bis zu 36 Monaten ausgerichtet und beträgt höchstens 100 % einer maximalen AHV-Rente. Der Bezug einer Überbrückungsleistung führt zu einer Reduktion des Sparkapitals.
Weitere Informationen zur Pensionierung finden Sie im PDF.